Abstinenz Nachweis

bei Drogen oder Alkohol

Abstinenznachweise

Abstinenz bei Drogen und Medikamente

Wenn von der Führerscheinstelle in Nürnberg oder Fürth eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) wegen Drogen- oder Medikamenten auferlegt wird, müssen Sie in der Regel Ihre Abstinenz belegen. In der Regel muss die Abstinenz über 12-15 Monate belegt werden. In Ausnahmefällen reichen auch 6 Monate. Das hängt davon ab, wie gravierend Ihr Drogenkonsum war. Holen Sie sich deshalb fachliche Hilfe bei Ihrem Rechtsanwalt Rümler. Der Fachanwalt für MPU Vorbereitung in Nürnberg und Fürth.

Ablauf: Sie können Ihr Abstinenz mittels Urin-Screening oder per Haaranalyse über ein Labor nachweisen.
Den genauen Terminplan und Abnahme Intervalle erfahren Sie bei Ihrem Rechtsanwalt Rümler.

MPU-Vorbereitung

Ihr Ansprechpartner:
Alfred Rümler

Sofortkontakt:
0911 – 77 17 22

Abstinenz bei Alkoholkonsum

Wenn von der Führerscheinstelle in Nürnberg oder Fürth eine MPU wegen Alkohol gefordert wird, dann ist nicht immer eine Abstinenz erforderlich. Können Sie nicht kontrolliert mit Alkohol umgehen, ist in der Regel ein Abstinenznachweis über zwölf Monate ein Muss. Wie Sie die Abstinenz bei Alkohol eventuell umgehen können erfahren Sie bei Ihrem Rechtsanwalt Rümler. Fachanwalt für MPU-Vorbereitung und MPU-Prüfungen.